Kostenvoranschläge
Sollte der entstandene Schaden die bekannte Bagatellgrenze von ca. 750,00€ nicht überschreiten, bieten wir zusätzlich die Möglichkeit eines Kurzgutachtens bzw. eines Kostenvoranschlages an. Auch in diesem Falle sind die Kosten bei eindeutiger Schuldzuweisung durch den Gegenversicherer zu tragen.