1. UnfallRufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme und tauschen Sie die Versicherungs- und Fahrzeugdaten mit dem Unfallgegner aus.Besonders wichtig sind hierbei folgende Daten:
- Name und Anschrift des Unfallgegners
- Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
- Name der gegnerischen Versicherung
2. Gutachter kontaktieren (Kfz-Sachverständigenbüro Alexander Pitz)Der erste Ansprechpartner nach der Polizei sollte Ihr Gutachter sein. Hierbei werden die weiteren Abläufe abgestimmt und ein Besichtigungstermin vereinbart.
3. Vor-Ort BesichtigungsterminDie Schadenaufnahme findet gerne an Ihrem Wunschort, wie z.B. Ihrem Wohnort, Ihrem Arbeitsplatz, Ihrer Werkstatt, etc., statt.
4. Erstellung des GutachtensIn diesem Schritt wird die Schadenhöhe bzw. die zur sach- und fachgerechten Reparatur notwendigen Kosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Ausfallentschädigung, die merkantile Wertminderung und ggf. weitere Schadenersatzansprüche ermittelt.
5. Abwicklung mit der VersicherungNach Fertigstellung des Gutachtens senden wir dieses direkt an die eintrittspflichtige Versicherung oder an einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Auch hierzu ist eine persönliche Beratung hilfreich.
6. Immer ansprechbarBei sämtlichen im Nachgang auftretenden Fragen stehen wir Ihnen oder auch der eintrittspflichtigen Versicherung gerne zur Verfügung. Auch einem etwaigen zuständigen Rechtsanwalt bieten wir selbstverständlich unseren fundierten technischen Sachverstand in Form von Beratung oder technischen Stellungnahmen an.